Förderrichtlinie Begegnungsmaßnahmen (NEU ab 01.04.2024)
Antragsfrist:
01.01.2025 – 15.09.2026
01.01.2025 – 15.09.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bildung
Politische Bildung
Schule
Europa
Internationales
Zuschuss/Zuweisung
Förderung von Schulpartnerschaften mit anderen Ländern
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger können Fördervereine (e. V.) beziehungsweise Schulträger öffentlicher Schulen oder privater Ersatzschulen sein.
Fördervoraussetzungen
- Durchführung einer Begegnungsmaßnahme im Rahmen einer Schulpartnerschaft mit Schulen in den Ländern Israel, Polen, dem Vereinigten Königreich, in den palästinensischen Gebieten, in der italienischen Region Piemont, in den französischen Regionen Provence-Alpes-Côte d’Azur, Hauts-de-France oder Auvergne-Rhône-Alpes in der französischen Stadt Versailles oder an einem geeigneten Drittort.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson finden