Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beratung und Unterstützung für von sexualisierter oder geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen (need-help.nrw)
10.02.2026 – 30.11.2026
Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung und Unterstützung für von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen in Nordrhein-Westfalen und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung in der jeweils geltenden Fassung Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen von Einrichtungen der örtlichen, fachlich geeigneten Frauenunterstützungsinfrastruktur zur Beratung und Unterstützung für die Zielgruppe der von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen in Nordrhein-Westfalen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungen empfangen können gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und in Nordrhein-Westfalen eine Einrichtung der Frauenunterstützungsinfrastruktur betreiben.
Fördervoraussetzungen
- Antragstellende ist eine juristische Person des Privatrechts oder juristische Person des öffentlichen Rechts
- Antragstellende betreibt eine Einrichtung der örtlichen fachlich geeigneten Frauenunterstützungsinfrastruktur für die Zielgruppe der von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen in Nordrhein- Westfalen
Rechtliche Grundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung und Unterstützung für von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen in Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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