Förderaufruf zur Implementierung von Hebammenkreißsälen in Nordrhein-Westfalen
02.02.2026 – 30.04.2026
Der Hebammenkreißsaal ist ein geburtshilfliches Betreuungskonzept im Kreißsaal einer geburtshilflichen Abteilung, das den ärztlich geleiteten Kreißsaal ergänzt. Er ist geeignet für gesunde Schwangere, die nach unauffälligem Schwangerschaftsverlauf eine unkomplizierte Geburt erwarten können und unterstützt Frauen in ihrem Wunsch nach einer interventionsarmen Geburt aus eigener Kraft.
Durch die Landesförderung können Sach- und Personalausgaben unterstützt werden. Dazu zählen u.a. Schulungen zu verschiedenen geburtshilflichen Inhalten (z.B. praktisches Training zur Versorgung von Geburtsverletzungen, Fortbildungen zur CTG-Auswertung, zur Dokumentation und zur Gesprächsführung) sowie moderierte Klausurtage, gemeinsame Workshops für Hebammen sowie Ärzte und Ärztinnen oder Supervisionen.
Aus dem Fördervolumen können auch die Personalausgaben für ein Projekt- oder Prozessmanagement finanziert werden. Bei der Gewichtung der Ausgaben sollen die Sachausgaben im Verhältnis zu den Personalausgaben deutlich höher sein.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft mit einer geburtshilflichen Abteilung in Nordrhein-Westfalen, die bisher noch keine Zuwendung aus dem Förderaufruf „Implementierung von Hebammenkreißsälen in Nordrhein-Westfalen“ erhalten haben, können dem Förderaufruf nachkommen.
Fördervoraussetzungen
- Zuwendungen zur Projektförderung werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechpersonen für AntragstellendeFördergeber
Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Projektgruppe Strukturelle Weiterentwicklung Geburtshilfe, Geschlechterperspektive im Gesundheitswesen
Ein Antrag ist bis zum 30.04.2025 zu stellen. Eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen.
Die Sachausgaben sollen primär Ausgaben für Schulungen zu verschiedenen geburtshilflichen Inhalten umfassen u.a. praktisches Training zur Versorgung von Geburtsverletzungen, Fortbildungen zur CTG-Auswertung, zur Dokumentation und zur Gesprächsführung sowie moderierte interdisziplinäre Klausurtage, gemeinsame Workshops für Hebammen und Ärzte und Ärztinnen oder Supervisionen; außerdem Fortbildungen zu den Themen Hebammenkreißsaal, physiologische Geburt, aktuelle relevante Leitlinien, rechtliche Aspekte und Auskultation.
Sachausgaben können auch Inhouse-Schulungen durch klinikinternes Personal (z.B. Nahtseminare durch Ärztinnen und Ärzte) umfassen. Um eine Doppelförderung auszuschließen, ist das dozierende Klinikpersonal für die Zeit der Inhouse-Schulung freizustellen.
Anschaffungen wie Schulungsmaterial sowie Ausstattungsgegenstände zur Förderung physiologischer Geburten, wie beispielsweise Halteseile oder Sprossenwand, sind möglich.
Aus dem Fördervolumen können auch die Personalausgaben für ein internes oder externes Projekt- oder Prozessmanagement finanziert werden. Bei der Gewichtung der Ausgaben sollen die Sachausgaben im Verhältnis zu den Personalausgaben deutlich höher sein.
Hinweis: Geleistete Arbeitsstunden sind im Rahmen des Verwendungsnachweises durch Vorlage von Stundenzetteln nachzuweisen.
Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen (z.B. Flyer) zum Hebammenkreißsaal können gefördert werden, wenn sie ausschließlich das Betreuungsmodell bewerben.
Die Übernahme von im Rahmen von Fortbildungen anfallenden Reise- und/oder Übernachtungskosten des Klinikpersonals ist nicht möglich. Die Übernahme von Reise- und/oder Übernachtungskosten externer Dozentinnen oder Dozenten ist begründet möglich.
Die Landesförderung umfasst maximal 25.000 €.
• Auflistung der projektbezogenen Personal- und Sachausgaben (Finanzierungsplan)
• Auflistung der Personalausgaben der/des Mitarbeitenden, die/der für das Projektmanagement eingesetzt werden soll
• Kostenvoranschläge für Sachausgaben (z.B. Fortbildungen)