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Flüchtlingsrat NRW

Förderung des Flüchtlingsrates NRW 2027
Antragsfrist:
05.11.2026 – 31.12.2026
Antragstellung möglich

Verbände
Vereine
Flucht
Zuschuss/Zuweisung

Förderung des Flüchtlingsrates NRW 2027

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Flüchtlingsrat NRW

Antragstellung nur nach vorheriger Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg / MKJFGFI. 

Fördervoraussetzungen

  • hinreichende Expetise in dem Bereich

Rechtliche Grundlage

§§ 23 und 44 LHO

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen