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Festival- und Strukturförderung Film

Der künstlerische Film wird für ein Publikum sichtbar durch die Akteurinnen und Akteure, die Plattformen dafür zur Verfügung stellen: Das sind Festivals, Filmhäuser und -werkstätten, aber auch Netzwerkstellen, die Kooperationen befördern. An sie alle, die auf Dauer angelegte Projekte betreiben, richtet sich die Festival- und Strukturförderung Film.
Antragsfrist:
01.07.2026 31.08.2026
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Die Förderung des künstlerischen Films in Nordrhein-Westfalen orientiert sich an übergeordneten kulturpolitischen, gesellschaftlichen und bildungspolitischen Zielen: Der Stärkung Nordrhein-Westfalens als Standort für die Filmkunst, der Unterstützung von Plattformen für die Präsentation der Kunst Filmschaffender und der Eröffnung von Zugängen zur Filmkunst für diverse Publika jenseits des Mainstreams. Bei der Erreichung dieser Ziele spielen Festivals, Filmhäuser und -werkstätten und andere Projekte, deren Wirken auf Dauer angelegt ist, eine besondere Rolle. An sie richtet sich die Festival- und Strukturförderung Film.​

Auf einen Blick

Fördervoraussetzungen

  • Anlagen müssen unterschrieben hochgeladen werden.

Rechtliche Grundlage

Fördergrundsätze Festival- und Strukturförderung

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen