Festival- und Strukturförderung Film
01.07.2026 – 31.08.2026
Die Förderung des künstlerischen Films in Nordrhein-Westfalen orientiert sich an übergeordneten kulturpolitischen, gesellschaftlichen und bildungspolitischen Zielen: Der Stärkung Nordrhein-Westfalens als Standort für die Filmkunst, der Unterstützung von Plattformen für die Präsentation der Kunst Filmschaffender und der Eröffnung von Zugängen zur Filmkunst für diverse Publika jenseits des Mainstreams. Bei der Erreichung dieser Ziele spielen Festivals, Filmhäuser und -werkstätten und andere Projekte, deren Wirken auf Dauer angelegt ist, eine besondere Rolle. An sie richtet sich die Festival- und Strukturförderung Film.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Fördervoraussetzungen
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Kontakt und Ansprechperson
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