Ferienprogramme an gebundenen Ganztagsförderschulen
08.07.2025 – 31.07.2026
Gefördert werden Maßnahmen zur Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung oder körperliche und motorische Entwicklung. Ziel der Angebote ist die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler während der Schulferien.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen,
- Träger genehmigter Ersatzschulen.
Fördervoraussetzungen
- Durchführung von mehrtägigen Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung, auch als schulübergreifende Angebote bzw. schulträgerübergreifende Angebote unter Beteiligung von gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung.
- Durchführung der Maßnahmen gemäß Buchstabe a) durch pädagogisches Personal bzw. unmittelbar mit pädagogischen Aufgaben verbundenes Personal.
- Grundsätzliche Teilnahmemöglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler der gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung des jeweiligen Schulträgers. Der Schulträger entscheidet in eigenem Ermessen über die Kriterien zur Ermöglichung der Teilnahme bei einem Anmeldeüberhang.
- Durchführung von Gruppenangeboten.
- Durchführung mindestens einer Maßnahme im jeweiligen Durchführungszeitraum.
Rechtliche Grundlage
Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechpersonen in den jeweiligen Bezirksregierungen