Familienzeit.NRW - Sommerferien 2026
01.04.2026 – 30.04.2026
Das Programm "Familienzeit NRW" soll Familien, die sich keinen Urlaub leisten können, eine gemeinsame Auszeit vom Alltag ermöglichen. Eine Reise umfasst drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit, inklusive Vollverpflegung und familienfreundlichen, pädagogisch begleiteten Freizeitangeboten. Förderberechtigt sind Familien mit geringem Einkommen gemäß § 53 Absatz 2 Abgabenordnung. Um an der Familienzeit NRW teilnehmen zu können, muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Zudem muss die Familie einen gemeinsamen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Anreise kann individuell gestaltet werden, sowohl mit dem Pkw als auch mit dem ÖPNV. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsene Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld wird von den Familien getragen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Gefördert werden Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen gemäß § 53 Absatz 2 Abgabenordnung. Eine Teilnahme ist nur alle zwei Jahre möglich. Somit sind Familien, die im vergangenen Jahr mit der Familienerholung verreist sind, in diesem Jahr nicht teilnahmeberechtigt. Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.
Fördervoraussetzungen
- Familien mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen,
- Familien mit geringem Einkommen nach § 53 Absatz 2 Abgabenordnung und
- es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen. Die Familie muss in einem Haushalt leben.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-WestfalenAngeboten wird ein Familienurlaub mit drei bis sechs Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote für die teilnehmenden Familien.
Es erwarten Sie individuelle Freizeitangebote für die gesamte Familie: Spiel, Spaß und spannende Erlebnisse, um den Alltag einmal hinter sich zu lassen.
Das Programm richtet sich an Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Familienmitgliedern mit Behinderung. Es muss mindestens ein minderjähriges Kind zur Familie gehören und mitreisen und die Familie muss in einem Haushalt leben.
Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze gemäß § 53 Absatz 2 Abgabenordnung. Der Reisedienst ist Ihnen bei der Ermittlung bzw. Berechnung, ob Sie die Förderung erhalten können, sehr gerne behilflich.
Die Antragszeiträume finden Sie auf der Homepage des Reisedienstes unter www.familienerholung-nrw.de.
Bitte laden Sie zu allen Angaben im Online-Antrag die erforderlichen Nachweise im Dokumentenupload hoch (Nachweise über Kindergeld, Schwerbehinderung, Brutto-Familienjahreseinkommen 2025, Leistungsbezug, Elterngeld, mögliche Unterhaltszahlungen etc.). Unvollständige Anträge oder Anträge mit fehlenden Nachweisen werden abgelehnt. Ein neuer Antrag kann innerhalb der Antragsfrist gestellt werden.
Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, wird dieser durch den Reisedienst bearbeitet und geprüft. Dies kann einige Wochen (nach Ende der Antragsfrist) in Anspruch nehmen. Nach der Prüfung bekommen Sie eine Benachrichtigung per E-Mail (an die Adresse, mit der Sie sich beim Antragsportal registriert haben).
Sollten Sie nach der Bewilligung die unterbreiteten Angebote ablehnen, sind Sie nicht mehr berechtigt, in diesem Jahr einen weiteren Antrag zu einem anderen Zeitpunkt zu stellen.
Die Anreise können Sie individuell gestalten, sowohl mit dem Pkw als auch mit dem ÖPNV. Der Reisedienst ist bei der Planung gerne behilflich.
Die Familien beteiligen sich an der Familienerholung mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsene Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen Sie selbst
Je nach Verfügbarkeit ist ein Familienurlaub in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten möglich, vorrangig in Nordrhein-Westfalen. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Familienferienstätten: www.familienerholung-nrw.de