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EU-Schulprogramm NRW für Obst, Gemüse und Milch

Über das EU-Schulprogramm erhalten Kinder an nordrhein-westfälischen Kitas, Grund- und Förderschulen kostenlos Obst, Gemüse und Milchprodukte.
Antragsfrist:
01.08.2024 31.07.2029
Antragstellung möglich

Land- und Forstwirte
Private Unternehmen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Kinder und Jugend
Schule
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft
Zuschuss/Zuweisung

Das EU-Schulprogramm soll Kindern aus Nordrhein-Westfalen Gemüse und Obst (Programmteil Obst und Gemüse) sowie Milch und Naturjoghurt (Programmteil Milch) schmackhaft machen und eine gesunde Ernährung fördern. Die teilnehmenden Kitas, Grund- und Förderschulen werden je nach Programmteil über ein gesamtes Schul- beziehungsweise Kitajahr kostenlos von zugelassenen Lieferbetrieben mit Obst und Gemüse beziehungsweise Milch und Naturjoghurt beliefert. 

Die notwendige Bewerbung für eine Teilnahme am jeweiligen Programmteil findet für das darauf folgende Schul- bzw. Kitajahr in der Regel im März und April jeden Jahres über die Programmwebsite (www.schulobst-milch.nrw.de) statt.

Die Belieferung mit Obst und Gemüse oder Milch und Naturjoghurt erfolgt durch vom Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zugelassene Lieferbetriebe. Diese sind die Fördermittelempfänger. Erhält eine Schule oder Kita die Zusage zur Teilnahme, wird anschließend eine Liefervereinbarung mit einem der zugelassenen Lieferbetriebe geschlossen. Der Lieferbetrieb reicht daraufhin seinen Antrag auf Bewilligung einer Förderung beim LAVE ein.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Grund- und Förderschulen,
  • Kindertagesstätten.

Fördervoraussetzungen

  • Für den Programmteil Milch sind Kitas, Grund- und Förderschulen mit Primarstufe teilnahmeberechtigt
  • Für den Programmteil Obst ausschließlich Grund- und Förderschulen mit Primarstufe.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulobst und -gemüse sowie Milch und Milchprodukten in Nordrhein-Westfalen (RL Schulprogramm NRW)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land, EU Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV NRW)
  • Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE)
Weiterführende Links und Downloads