Direkt zum Inhalt

Ensembleförderung Musik Freie Szene

Die Vielfalt des Musiklebens in Nordrhein-Westfalen wird von einer großen Zahl von Orchestern, Ensembles und Gruppen in freier Trägerschaft mitgestaltet. Ziel der Förderung ist es, künstlerisch sehr vielversprechende Ensembles landesweit künstlerisch und professionell in ihrer Vielfalt weiter zu entwickeln und zu präsentieren.
Antragsfrist:
19.02.2026 28.02.2026
Antragstellung möglich

Private Unternehmen
Künstlerinnen und Künstler
Privatpersonen
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Die Vielfalt des Musiklebens inNordrhein-Westfalen wird von einer großen Zahl von Orchestern, Ensembles undGruppen in freier Trägerschaft mitgestaltet.Diese freie Szene prägt neben den zahlreichen kommunalen Orchestern die Musiklandschaft Nordrhein-Westfalens. Viele Ensembles musizieren auf hervorragendem Niveau, haben jedoch schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ziel der Förderungist es, künstlerisch sehr vielversprechende Ensembles landesweit künstlerischund professionell in ihrer Vielfalt weiter zu entwickeln und zu präsentieren.

Dieses Ziel soll erreicht werdendurch die Unterziele

-       künstlerische Profilschärfung insbesondere bei jüngeren Ensembles,

-       Professionalisierung der Arbeits- und wirtschaftlichen Prozessein den Ensembles,

-       Innovation in künstlerischen Arbeitsweisen und

-       einezeitgemäße Publikumsentwicklung (Programmierung, Orte/Stätten, Formate,Bindung).

Um dem Gedanken Rechnung zu tragen,dass langfristige Planungen für die Konstanz in der Ensemblestruktur wichtigsind und dies zur künstlerischen Profilschärfung beiträgt, wird dieEnsembleförderung für in der Regel drei Jahre gewährt.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen freien professionellen Musikensembles,

·       deren Sitz und Probenort überwiegend in NRWist und

·       die seit mindestens zwei Jahren überwiegendin Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte durchführen, und die damit dasMusikleben in ihrer Stadt oder Region in einer Stammbesetzung mit regelmäßigenKonzerten unterschiedlichster Formen gestalten.

Fördervoraussetzungen

  • Antragsfrist ist der 28. Februar vor dem Projektbeginn. Projekte können mit einem Beginn ab 01. September des Antragsjahres beantragt werden. Die Anträge sind über das Portal kultur.web.nrw.de über die Programmmaske "Ensembleförderung Musik" einzureichen. Dem Antrag ist eine ausführliche, etwa fünfseitige Konzeptbeschreibung als Anlage beizufügen, in der die Ausgangslage des Ensembles beschrieben wird und aus der hervorgeht, welche künstlerischen Ziele mit welchem künstlerischen Interesse und welchen Arbeitsweisen im Förderzeitraum verfolgt werden und somit welche weiter- gehende künstlerische Perspektive angestrebt wird. Darüber hinaus ist eine Konzert- planung sowie eine Aufstellung der Stammbesetzung der letzten zwei Jahre beizu- fügen. Des Weiteren ist eine Auflistung mit funktionierenden Links zu Hörbeispielen und/oder Livemitschnitten beizufügen. Der Maximalumfang der Anlagen zum Antrag beträgt 20 Seiten. Darüberhinausge- hende Seiten werden für die Bewertung und Prüfung nicht berücksichtigt. Handelt es sich bei dem Antrag um einen Folgeantrag, ist ein Bericht beizufügen, der über die im vorherigen Förderzeitraum realisierten Maßnahmen, Konzerte, Pro- gramme und Projekte informiert und darlegt, inwiefern die postulierten Ziele erreicht werden konnten bzw. was die eventuellen Hinderungsgründe gewesen sind. Der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan muss nach Jahren getrennt aufgestellt werden. Er ist nach Kalenderjahren zu gliedern (nicht nach Spielzeiten). 7 7 Sollte parallel bei der Kulturförderung des Landes Nordrhein-Westfalen (wie in begründeten Einzelfällen möglich) ein Antrag auf Projektförderung Musik oder im Bereich Internationales gestellt/bewilligt worden sein, so ist dies anzugeben und die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind streng voneinander zu trennen und jeweils gesondert nachzuweisen.

Rechtliche Grundlage

Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land