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Eisenbahninfrastrukturförderung für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen des Güterverkehrs (NE-Infrastrukturförderung NRW)

Diese Förderung unterstützt Investitionen in den Erhalt, Ausbau oder Neubau von Schienenwegen, die überwiegend dem Güterverkehr dienen. So stärkt Nordrhein‑Westfalen die klimafreundliche Schiene und macht den Transport auf der Schiene zukunftsfähig.
Antragsfrist:
01.01.2026 31.10.2026
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Infrastruktur
Zuschuss/Zuweisung

Die Landesregierung Nordrhein‑Westfalen unterstützt mitdieser Förderung gezielt den Ausbau und die Modernisierung derSchieneninfrastruktur im Güterverkehr. Öffentliche, nicht bundeseigeneEisenbahnen können Zuschüsse in Höhe von 30 %, 40 % oder bis maximal75 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Ziel ist es nicht nur,bestehende Netze der Schiene zu erhalten, sondern die Leistungsfähigkeit desTransportsystems „Schiene im Güterverkehr“ spürbar zu steigern. Damit wirdzugleich die vermehrte Nutzung der umweltfreundlichen Schiene fürGütertransporte gefördert.

Gefördert werden Investitionen in Erneuerung, Ersatz, Ausbauund Neubau von diskriminierungsfrei zugänglichen Schienenwegen, die überwiegenddem Güterverkehr dienen – auch in Binnenhäfen und Serviceeinrichtungen.Typische Maßnahmen sind z. B. der Bau von Gleisen, Weichen, Brücken,Signal- und Sicherungstechnik oder Verladeeinrichtungen. Auch Zuschüsse zuPlanungskosten sind möglich, wenn das Vorhaben groß genug ist.

Die Förderung trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele vonLand und Bund bei. Sie stärkt intermodale Verbindungen, vor allem zurBinnenschifffahrt, entlastet Straßen und Umwelt und macht den Gütertransportauf der Schiene langfristig leistungsfähiger und attraktiver.


Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen (NE-EIU) als Betreiber oder Eigentümer öffentlicher Schieneninfrastruktur mit überwiegendem Güterverkehr auf ihren Strecken und Hafenbahnen

Fördervoraussetzungen

  • Nicht bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen (NE-EIU) als Betreiber oder Eigentümer öffentlicher Schieneninfrastruktur mit überwiegendem Güterverkehr auf ihren Strecken und Hafenbahnen
  • Die geförderten Schienenwege müssen überwiegend dem Schienengüterverkehr dienen. • Die Maßnahme muss öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglich sein. • Die Bagatellgrenze für Investitionen liegt bei 30.000 Euro. • Bei Planungszuschüssen muss das Vorhaben mindestens 300.000 Euro an Planungskosten umfassen. • Für Förderungen nach Bundesrecht (z. B. Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz) ist der entsprechende Bewilligungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vorzulegen. • Für Neubauvorhaben ist das erwartete Güterverkehrsaufkommen durch Nutzerbestätigungen oder Bedarf plausibel zu belegen. • Für Erneuerung oder Ausbau sind aktuelle Güterverkehrsdaten und Prognosen erforderlich. • Alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vorliegen oder deren Nachreichung ist zu benennen. • Planungsleistungen dürfen nicht doppelt aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW)
Weiterführende Links und Downloads