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Einzelförderung Alter und Pflege 2025-2028

Unser Ziel ist es, die Stärkung von Teilhabe und Engagement sowie der Verringerung der Einsamkeit im Alter und die sektorenübergreifende Vernetzung zu verbessern.
Antragsfrist:
21.02.2025 31.12.2028
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Verbände
Vereine
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Soziales
Zuschuss/Zuweisung

Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) erstellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und -mittel für die Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode gebündelt und transparent aufgeführt sind.

Der Schwerpunkt der Arbeit der Landesregierung in der Wahlperiode liegt bei der Stärkung von Teilhabe und Engagement sowie der Verringerung der Einsamkeit im Alter, sektorenübergreifende Vernetzung und Unterstützung der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen im Quartier.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Träger der Alten- und Pflegepolitik wie:

  • Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte),

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie private Anbieter, 

  • Strukturen und Institutionen im Bereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe, Quartiersentwicklung.

Fördervoraussetzungen

  • Eines der Ziele des Landesfördeplans muss mindestens erfüllt sein
  • Das Projekt muss nachhaltig sein
  • Das Projekt muss innovativ sein

Rechtliche Grundlage

§ 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Land NRW
  • Träger der Pflegeversicherung in NRW
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Nein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der festgelegten Schwerpunkte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Vor Antragstellung eine Projektskizze (1-3 Seiten mit Ziel, Laufzeit, Meilenstein und Fördersumme) anfertigen und per E-Mail an LFP-AP@mags.nrw.de senden.

- De-minimis-Erklärung
- Optional bei Bedarf: Anlagen zu Personal, Weiterleitung, Buchführungs- und Zeiterfassungssystem

Diese Anlagen sind im digitalen Antragsformular hinterlegt.

Öffentliche und freigemeinnützige Träger, inkl. Kommunaler Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, private Anbieter im Bereich Pflege, Alter und Demenz.

Vor Antragstellung eine Projektskizze (1-3 Seiten mit Ziel, Laufzeit, Meilenstein und Fördersumme) anfertigen und per E-Mail an LFP-AP@mags.nrw.de senden.

Weiterführende Links und Downloads