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EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 – Stadt und Region

Im Themenschwerpunkt „Stadt und Region“ stärkt das EFRE/JTF Programm NRW 2021-2027 Städte und Regionen, indem es Kommunen und regionale Akteure unterstützt Wohnviertel und Ortsteile attraktiver zu gestalten, moderne Mobilitätskonzepte umzusetzen und innovative touristische Angebote zu entwickeln.
Antragsfrist:
28.06.2022 31.12.2027
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Vereine
Stiftungen
Digitalisierung
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Stadtentwicklung
Verkehr
Wohnen
Zuschuss/Zuweisung

Im Mittelpunkt der Förderangebote stehen lebenswerte Quartiere, klima- und umweltfreundliche Verkehrssysteme sowie ein verantwortungsvoller Kultur- und Naturtourismus. Mit Investitionen in Stadtentwicklung, Mobilität und Tourismus lassen sich Lebensqualität, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung gleichermaßen fördern.

Kommunale und regionale Aktionspläne bilden die Grundlage für Projekte, die öffentliche Räume aufwerten, Nachbarschaften stärken und Grün- und Freiflächen attraktiver machen. Gleichzeitig setzt das Land auf nachhaltige Mobilitätskonzepte, die den Verkehr neu organisieren, Emissionen reduzieren und digitale Lösungen nutzen. Im Tourismus liegt der Fokus auf innovative und digitale natur- und kulturbezogenen Angebote, die sowohl Besucherinnen und Besucher begeistern als auch lokale Wirtschaftskreisläufe stärken sollen.

Förderangebote mit dem Schwerpunkt Stadt und Region

  • Nachhaltige städtische Mobilität für alle
  • Erlebnis.NRW
  • Regionale Bergisches Land
  • Regionale Südwestfalen
  • Regionale Ostwestfalen-Lippe
  • Wohnviertel im Wandel

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen desöffentlichen Rechts
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen desprivaten Rechts (mit Anteilsmehrheit der beteiligten Gemeinden oderGemeindeverbände)
  • Gemeinden und Gemeindeverbände

Fördervoraussetzungen

  • Gemäß EFRE-JTF-Rahmenrichtlinie und den Auswahlkriterien des Programms

Rechtliche Grundlage

EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen, Kofinanziert von der Europäischen Union Kofinanziert von der Europäischen Union Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen