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EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 – Schwerpunkt Transformation in Kohleregionen

Land und EU unterstützen aus dem Fonds für den gerechten Übergang (Just Transition Fund/JTF) das Rheinische Revier und Teile des nördlichen Ruhrgebiets dabei, den Strukturwandel sozial, wirtschaftlich und ökologisch zu bewältigen. Das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 fördert KMU bei Transformationsprozessen, hilft den Wissens- und Technologietransfer auszubauen, Gründungs- und Technologiezentren zu stärken sowie berufliche und akademische Bildungseinrichtungen zu modernisieren.
Antragsfrist:
28.06.2022 31.12.2027
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Forschungseinrichtungen
Vereine
Stiftungen
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Forschung
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Start-ups und Gründungen
Unternehmensgründung
Wirtschaft
Energie
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung

Land und EU unterstützen in den Kohlerückzugsregionen die Transformation hin zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen Wirtschaft. In den zwei Regionen Rheinisches Revier (ohne den Kreis Heinsberg) und nördliches Ruhrgebiet (Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl) gibt es Förderangebote für den Auf- und Ausbau von Produktionslinien in Schlüsseltechnologien, um Gründungs-und Technologiezentren zu errichten und auszustatten, um akademische und berufliche Bildungschancen zu verbessern, für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Rheinischen Revier und die nachhaltige Flächenentwicklung im nördlichen Ruhrgebiet

Förderangebote mit dem Schwerpunkt Strukturwandel in den Kohleregionen

  • Produktives.NRW
  • Blaue Infrastruktur
  • Gründungs- und Technologiezentren
  • Nachhaltige Flächenentwicklungzur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte im nördlichen Ruhrgebiet (JTF)
  • Zukunftsgutscheine RheinischesRevier
  • Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und nördlichen Ruhrgebiet
  • Investitionen für die Umsetzung von Beruflicher Bildung für nachhaltige Entwicklung

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kammern, Vereine und Stiftungen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • Kommunen
  • Gründerinnen und Gründer
  • KMU
  • öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Träger von Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung
  • Träger von berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegen
  • staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Bildungsangeboten
  • Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung
  • öffentlich-rechtliche Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW sowie staatlich anerkannte Hochschulen.

Fördervoraussetzungen

  • Gemäß EFRE-JTF-Rahmenrichtlinie und den Auswahlkriterien des Programms

Rechtliche Grundlage

EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen, Kofinanziert von der Europäischen Union Kofinanziert von der Europäischen Union Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen