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EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 – Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung

Vielfältige Ideen für „Klimaschutz und Klimaanpassung“ werden von Land NRW und EU gefördert. Unternehmen, Kommunen und lokale Akteure erhalten Unterstützung um Energie einzusparen, Städte widerstandsfähiger gegen Extremwetter zu machen und durch Kreislaufwirtschaft Ressourcen optimal zu nutzen und zu sparen.
Antragsfrist:
28.06.2022 31.12.2027
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Schulen und Bildungseinrichtungen
Forschung
Digitalisierung
Innovation und technologische Entwicklung
Start-ups und Gründungen
Unternehmensgründung
Wirtschaft
Energie
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Zuschuss/Zuweisung

Mehr Energieeffizienz und die Verringerung von Treibhausgasen, nachhaltige städtische Mobilität und Investitionen in „grüne Infrastruktur“, Klimaresilienz und Kreislaufwirtschaft – für diese Ziele finden sich verschiedene Förderangebote im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027. Unterstützt werden zum Beispiel energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude, Maßnahmen zur Vorbereitung auf Extremwetter sowie Innovationen für eine zirkuläre oder Kreislaufwirtschaft, um Ressourcen einzusparen, Abfall zu vermeiden und Stoffkreisläufe zu schließen. Gleichzeitig fördert das Programm Ideen für die biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden oder für nachhaltige Mobilität, um Lebensqualität, Biodiversität und regionale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch Kooperationen zwischen Kommunen, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft sollen Ideen und Lösungen entstehen, die Klimaschutz und Klimaanpassung dauerhaft in Planungs- und Entscheidungsprozesse integrieren.

Förderangebote mit dem Schwerpunkt Klimaschutz und Klimaanpassung:

  • Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
  • Klimaanpassung.Kommunen.NRW
  • Kooperationszusammenschlüsse Circular Economy
  • Circular Economy – CircularCities.NRW
  • Ressource.NRW
  • Energieeffiziente öffentliche Gebäude
  • Grüne Infrastruktur
  • Ressourceneffizienzberatung
  • Energieeffiziente Modulschulen

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen
  • KMU
  • Kammern, Vereine und Stiftungen
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen desöffentlichen Rechts
  • Kommunale Unternehmen und Einrichtungen desprivaten Rechts (mit Anteilsmehrheit der beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbände)
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Kommunale Schulträger
  • Kommunen
  • Gründerinnen und Gründer

Fördervoraussetzungen

  • Gemäß EFRE-JTF-Rahmenrichtlinie und den Auswahlkriterien des Programms

Rechtliche Grundlage

EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen, Kofinanziert von der Europäischen Union Kofinanziert von der Europäischen Union Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen