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Dreizehn Plus, Schule von 8-1, Silentien

In den wenigen verbleibenden Halbtagsschulen des Primarbereichs im Land fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung Maßnahmen zur Betreuung von Kindern vor und nach dem Unterricht, an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien sowie Silentien zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern.
Antragsfrist:
15.07.2025 31.03.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Schulen und Bildungseinrichtungen
Schule
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in Halbtagsschulen des Primarbereichs Betreuungsangebote für Kinder vor und nach dem Unterricht, an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“). Zusätzlich werden „Silentien“ zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern ergänzend zum Klassen- und Kursunterricht in Kleingruppen gefördert. 

Die „Silentien“ werden in sozialen Brennpunkten und in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf mit dem Ziel der Sicherung von Grundlagen in der deutschen Sprache und in Mathematik gefördert.


Die „Silentien“ werden gefördert, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Teilnehmendenzahl: Mindestens zehn Schülerinnen und Schüler.
  • Elternbeteiligung: Information und Einbindung der Erziehungsberechtigten. 
  • Dauer und Umfang: Mindestens zwölf Schulwochen mit drei Wochenstunden.
  • Leitung: Fachlich geeignete Personen, möglichst Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter oder Lehramtsstudierende im Hauptstudium. 
  • Sozialräumliche Umgebung: Schulen in sozialen Brennpunkten und in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf. 
  • Dauer: Jeweils für ein Schuljahr.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen 
  • Träger genehmigter Ersatzschulen.

Fördervoraussetzungen

  • Die konkreten Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, „Silentien“)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Übersicht der Ansprechpersonen bei den Bezirksregierungen

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Bezirksregierungen
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