Dreizehn Plus, Schule von 8-1, Silentien
15.07.2025 – 31.03.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in Halbtagsschulen des Primarbereichs Betreuungsangebote für Kinder vor und nach dem Unterricht, an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“). Zusätzlich werden „Silentien“ zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern ergänzend zum Klassen- und Kursunterricht in Kleingruppen gefördert.
Die „Silentien“ werden in sozialen Brennpunkten und in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf mit dem Ziel der Sicherung von Grundlagen in der deutschen Sprache und in Mathematik gefördert.
Die „Silentien“ werden gefördert, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Teilnehmendenzahl: Mindestens zehn Schülerinnen und Schüler.
- Elternbeteiligung: Information und Einbindung der Erziehungsberechtigten.
- Dauer und Umfang: Mindestens zwölf Schulwochen mit drei Wochenstunden.
- Leitung: Fachlich geeignete Personen, möglichst Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter oder Lehramtsstudierende im Hauptstudium.
- Sozialräumliche Umgebung: Schulen in sozialen Brennpunkten und in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf.
- Dauer: Jeweils für ein Schuljahr.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen,
- Träger genehmigter Ersatzschulen.
Fördervoraussetzungen
- Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Teilnehmendenzahl: Mindestens acht Kinder in Förderschulen, mindestens zehn Kinder in Grundschulen (in Ausnahmefällen Förderung ab acht Kindern, wenn keine andere Betreuung möglich ist).
- Betreuungszeiten (Schule von acht bis eins): Betreuung an allen Unterrichtstagen, i. d. R. von 8–13 Uhr. Betreuungszeiten (Dreizehn Plus): Ganztagsangebote an mindestens vier Tagen pro Woche, in der Regel von 13–15 Uhr, bei Bedarf länger.
- Angebot: Gelegenheit zu Imbiss/Mahlzeit; bei Ganztagsangeboten zusätzlich Hausaufgabenbetreuung, Bewegung, Spiel, Sport und andere Freizeitangebote.
- Räumlichkeiten: Durchführung der Betreuungsangebote in geeigneten Räumen der Schule, in anderen Räumen des Schulträgers im schulnahen Bereich oder in geeigneten Räumen des Trägers der Maßnahme.
- Teilnahmemöglichkeit: Grundsätzlich offen für alle Schülerinnen und Schüler der Schule.
- Gesundheitsschutz: Vorliegen eines Protokolls nach § 35 Infektionsschutzgesetz.
- Dauer: Mindestens ein Schuljahr.
- Die „Silentien“ werden gefördert, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Teilnehmendenzahl: Mindestens zehn Schülerinnen und Schüler.
- Elternbeteiligung: Information und Einbindung der Erziehungsberechtigten.
- Dauer und Umfang: Mindestens zwölf Schulwochen mit drei Wochenstunden.
- Leitung: Fachlich geeignete Personen, möglichst Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter oder Lehramtsstudierende im Hauptstudium.
- Sozialräumliche Umgebung: Schulen in sozialen Brennpunkten und in vom Land anerkannten Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf.
- Dauer: Jeweils für ein Schuljahr.
Rechtliche Grundlage
Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn Plus“, „Silentien“)
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson finden