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Diversitätsfonds 2027

Mit dem Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen werden Vorhaben von Menschen gefördert, die in der Kunst- und Kulturszene bisher zu wenig sichtbar sind - etwa von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder LSBTIO*.
Antragsfrist:
02.08.2026 31.10.2026
Antragstellung möglich

Künstlerinnen und Künstler
Vereine
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Gemeindeverbände
Kunst und Kultur
Integration
Geschlechtliche Vielfalt (LSBTIQ*)
Zuschuss/Zuweisung

Die Gesellschaft in Nordhein-Westfalen ist divers. Diversität ist Alltag, Normalität und prägt unsere Gesellschaft. Eine in allen gesellschaftlichen Bereichen akzeptierte und aktiv gelebte Selbstverständlichkeit ist sie jedoch noch nicht. Die Landesregierung strebt an, Teilhabegerechtigkeit und Diversitätsentwicklung im Kunst- und Kulturbetrieb wie auch in der Kulturförderung des Landes weiterzuentwickeln und zu stärken. Ziel des Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen ist es vor diesem Hintergrund, die Diversitätsentwicklung im Bereich der freien Künste zu stärken und diverse künstlersiche Perspektiven sichtbar zu machen. Mit dem Förderprogramm unterstützt die Landesregierung künstlerische Perspektiven, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind, wozu die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen (PoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter" und queeren Menschen (kurz: LSBTIO*) zählen. 

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • professionelle Kunstschaffende
  • Gruppen, Initiativen und Komapanien (sowohl juristische als auch natürliche Personen) der freien Szene
  • Kultureinrichtungen (in öffentlicher oder privater Trägerschaft)

Fördervoraussetzungen

  • Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
  • Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, und das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
  • Das Projekt sollte ein öffentlichkeitswirksames Ergebnis haben, das durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, geeignete Kooperationen oder andere Maßnahmen unterstützt wird. Die Öffentlichkeitsarbeit sollte mit angemessenen Mitteln ausgestattet sein.
  • Das Projekt ist nicht kommerziell ausgerichtet. Seine Realisierung ist damit von einer öffentlichen Förderung abhängig.

Rechtliche Grundlage

Fördergrundsätze zum Diversitätsfonds NRW 2027

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen