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Digitalisierung von Bauleitplänen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände mit einem Zuschuss von 50 % bei der Digitalisierung von Bauleitplänen. Das Förderangebot ist zusätzlich Teil der Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung.
Antragsfrist:
01.12.2025 30.11.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Digitalisierung
Bau
Stadtentwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Flächennutzungspläne und Bebauungspläne als Bauleitpläne bilden die Grundlage für die bauliche Entwicklung in unseren Städten und Gemeinden. Doch viele dieser Pläne liegen bislang nur in Papierform oder als einfache PDFs vor. Damit auch Bürgerinnen und Bürger, Planerinnen und Planer sowie Unternehmen künftig einfacher, schneller und digital auf diese Informationen zugreifen können, fördert Nordrhein-Westfalen die systematische Digitalisierung älterer Bauleitpläne.

Das Land übernimmt 50 % der Ausgaben für die Umstellung auf das standardisierte XPlanungs-Format - für alle Pläne, die vor dem 31. Dezember 2019 erstellt wurden. Nicht bezuschusst werden interne Personal- oder Gemeinkosten der Kommune selbst.

Zusätzlich stellt das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung für die Nutzung des Förderangebots ein Unterstützungsangebot bereit. Über die Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung können Gemeinden und Gemeindeverbände auf geprüfte Planungs- und Gutachterbüros zugreifen - ohne eigene Ausschreibung. Dafür schließen sie einmalig einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit NRW.URBAN ab. Danach kann die Beauftragung digital über ein PDF-Formular erfolgen.

Ziel ist es, die Bauleitplanung in Nordrhein-Westfalen fit für die Zukunft zu machen - transparent und effizient.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen

Fördervoraussetzungen

  • Die Maßnahme muss der Digitalisierung von Bauleitplänen dienen, die vor dem 31. Dezember 2019 erstellt wurden.
  • Es werden nur Ausgaben für die XPlanungs-konforme teil- oder vollvektorielle Digitalisierung gefördert.
  • Die Förderung umfasst 50 Prozent der anerkannten, zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Nicht förderfähig sind Personal- und Gemeinkosten der Gemeinde oder des Gemeindeverbands selbst.
  • Zur Nutzung der Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung ist einmalig ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit NRW.URBAN abzuschließen.
  • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Grundsätze zur Förderung der Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen im Land Nordrhein-Westfalen

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW)
  • Bezirksregierungen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Anträge zur Digitalisierung von Bebauungsplänen und zur Digitalisierung von Flächennutzungsplänen können jederzeit gestellt werden.

Anträge sind ausschließlich online auf Basis des bereitgestellten Online-Antrages an die jeweilige Bezirksregierung zu stellen.

Die Nutzung eines rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmers für die Digitalisierung von Bauleitplänen erfolgt über NRW.URBAN. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten zur Landesinitiative Bau.Land.Leben (Links siehe unter "Weiterführende Links").

Die Bewilligung erfolgt durch die jeweilige Bezirksregierung nach Antragsprüfung.

Weiterführende Links und Downloads