Digitalisierung von Bauleitplänen
01.12.2024 – 30.11.2025
Für Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen stehen Fördermittel zur Digitalisierung von Bauleitplänen (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) zur Verfügung. Bezuschusst werden 50 Prozent der gemeindlichen Ausgaben für die Digitalisierung von vor dem 31. Dezember 2019 erstellten Bauleitplänen. Nicht förderfähig sind Personal- und/oder Gemeinkosten der Gemeinde oder des Gemeindeverbands selbst.
Das Förderangebot wird zusätzlich durch die Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Über die Rahmenvertragsinitiative können Gemeinden und Gemeindeverbände als „nachgelagerte öffentliche Auftraggeber“ auf einen Expertenpool für Planungs- und Gutachterleistungen zurückgreifen, ohne ein eigenes Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen.
Zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanun schließen Gemeinden und Gemeindeverbände einmalig einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit NRW.URBAN ab. Anschließend erhalten sie die Zugangsdaten, um via PDF-Formular die Beauftragung der Rahmenvertragspartner anstoßen zu können.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen.
Fördervoraussetzungen
- Vor dem 31. Dezember 2019 erstellter Flächennutzungs- oder Bebauungsplan. XPlanungs-konforme teil- oder vollvektorielle Digitalisierung.
Rechtliche Grundlage
Veröffentlichung von „Grundsätzen zur Förderung der Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen im Land Nordrhein-Westfalen“
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW)
- Bezirksregierungen
Anträge zur Digitalisierung von Bebauungsplänen und zur Digitalisierung von Flächennutzungsplänen können jederzeit gestellt werden.
Anträge sind ausschließlich online auf Basis des unter https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login bereitgestellten Online-Antrages an die jeweilige Bezirksregierung zu stellen.
Die Nutzung eines rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmers für die Digitalisierung von Bauleitplänen erfolgt über NRW.URBAN. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten zur Landesinitiative Bau.Land.Leben (Links siehe unter "Weiterführende Links").
Die Bewilligung erfolgt durch die jeweilige Bezirksregierung nach Antragsprüfung.