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Digitale Infrastruktur - Koordination (kurz: DIK)

Mit dem Förderprogramm „Digitale Infrastruktur-Koordination“ unterstützt Nordrhein-Westfalen Kreise und kreisfreie Städte dabei, den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen gezielt zu begleiten, und zu koordinieren und umzusetzen.
Antragsfrist:
01.09.2024 31.08.2027
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Digitalisierung
Zuschuss/Zuweisung

Die digitale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen wird ganzheitlich und effizient gedacht: Glasfaser- und Mobilfunknetze werden gemeinsam geplant, koordiniert und – wenn nötig – ihr Ausbau gezielt gefördert.

Mit dem Förderprogramm „Digitale Infrastruktur-Koordination“ unterstützt das Land Kreise und kreisfreie Städte dabei, diesen Ausbau aktiv zu gestalten.

Die Koordinatorin oder der Koordinator für digitale Infrastruktur begleitet den gesamten Prozess – von der Planung über Genehmigungsverfahren bis hin zur Umsetzung – und ist zentrale Ansprechperson für alle Beteiligten.

Ziel ist es, den Ausbau flächendeckender digitaler Netze voranzutreiben und eine stabile, zukunftsfähige Infrastruktur für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen zu schaffen.





Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen.

Fördervoraussetzungen

  • Die Förderung richtet sich ausschließlich an Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
  • Die Maßnahme muss zwischen 24 und 36 Monaten dauern.
  • Eine Doppelförderung mit ähnlichen Programmen (z. B. für Gigabit- oder Mobilfunkkoordinatorinnen und ‑koordinatoren) ist ausgeschlossen.
  • Der Stellenumfang für die Koordinatorin oder den Koordinator muss 100 Prozent einer Vollzeitstelle betragen – oder auf zwei Personen mit jeweils 50 Prozent aufgeteilt sein.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie Digitale Infrastruktur-Koordination

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Geschäftsstellen Gigabit.NRW bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Die Hauptaufgaben umfassen die Koordination des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus, die Unterstützung bei Genehmigungsverfahren, die Bündelung von Informationen und die Abstimmung mit Kommunen, Netzbetreibern und weiteren Beteiligten.

Folgende Unterlagen sind für einen vollständigen Antrag erforderlich:

- Finanzierungsplan: Eine nachvollziehbare Kalkulation der geplanten Ausgaben während der Projektlaufzeit – etwa anhand der monatlichen Personalkosten (inkl. Eingruppierung, Besoldung und erwarteter Anpassungen).

- Stellen- oder Aufgabenbeschreibung: Nachweis, dass die beantragte Stelle den Aufgaben einer Koordinatorin oder eines Koordinators für digitale Infrastruktur entspricht – z. B. über eine Tätigkeitsbeschreibung oder Stellenausschreibung.

- Nachweis der Qualifikation: Belege über die fachliche Eignung der vorgesehenen Person, z. B. Arbeitszeugnisse, Zertifikate oder Fortbildungsnachweise. Auch verwaltungseigenes Personal kann weiterqualifiziert werden.

- Nachweis, dass das Personal eigens für die Stelle eingestellt wird.

Der Antrag wird bei der Geschäftsstelle Gigabit.NRW der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt. Das Antragsformular stellt die Bewilligungsbehörde zur Verfügung. Auch eine vollständig digitale Antragstellung und Bewilligung (z.B. per E-Mail) ist möglich.