On-Demand-Ridepooling in Nordrhein-Westfalen
Antragsfrist:
12.11.2025 – 31.12.2025
12.11.2025 – 31.12.2025
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung
Die Förderung zielt auf die Implementierung des landeseinheitlichen Hintergrundsystems sowie die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von On-Demand Verkehren ab. Die Projekte werden für maximal 36 Monate mit einem degressiven Fördersatz gefördert. Eine Anschlussfinanzierung der Projekte muss sichergestellt sein.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte
Fördervoraussetzungen
- Abstimmung mit dem ÖPNV-Aufgabenträger muss erfolgen
- Verkehre müssen der Grund- oder Lückenschlussmobilität zuzuordnen sein
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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