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On-Demand-Ridepooling in Nordrhein-Westfalen

Projekte, die innovative Konzepte zur Betriebsoptimierung verfolgen, sind förderfähig. Hierzu zählen interkommunale Verkehrskonzepte und Konzepte, welche Ansätze zur wirtschaftlichen Abwicklung von Überhangverkehren durch Einsatz von ÖPNV-Taxen oder Bürgerbussen verfolgen. Die geförderten Projekte haben den landesweiten On-Demand Tarif auf Basis des eezy-Tarifs zu nutzen.
Antragsfrist:
12.11.2025 31.12.2025
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Verkehr
Zuschuss/Zuweisung

Die Förderung zielt auf die Implementierung des landeseinheitlichen Hintergrundsystems sowie die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von On-Demand Verkehren ab. Die Projekte werden für maximal 36 Monate mit einem degressiven Fördersatz gefördert. Eine Anschlussfinanzierung der Projekte muss sichergestellt sein.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte

Fördervoraussetzungen

  • Abstimmung mit dem ÖPNV-Aufgabenträger muss erfolgen
  • Verkehre müssen der Grund- oder Lückenschlussmobilität zuzuordnen sein

Rechtliche Grundlage

Förderaufruf "On-Demand-Ridepooling in Nordrhein-Westfalen"

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierungen