Bürgerbusförderung
01.01.2025 – 31.12.2025
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt Bürgerbusvorhaben mit Fördermitteln für die Fahrzeugbeschaffung, die Organisation und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Ziel der Förderung ist die Stärkung der Grund- und Lückenschlussmobilität in nachfrageschwachen Räumen, um das bestehende ÖPNV-Angebot bedarfsgerecht zu ergänzen. Zudem soll die Attraktivität des ÖPNV als umweltverträglichen Verkehrsträger erhöht und die digitale und örtliche Vernetzung verschiedener Mobilitätsangebote gefördert werden. Gleichzeitig soll die gesellschaftliche Teilhabe insbesondere im ländlichen Raum und städtischen Randlagen verbessert werden. Dabei trägt die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements dazu bei, diese Ziele nachhaltig zu erreichen.
Die Vereine werden durch eine Förderung für die Erst- und Ersatzbeschaffung von Bürgerbusfahrzeugen unterstützt. Die Anschaffung wird je nach Ausstattung und anerkanntem Tarif mit Beträgen zwischen 35.000 € und 84.000 € gefördert. Aus Gründen der Inklusion sind dabei für rollstuhlgerechte Fahrzeuge mit Niederflurbereich erhöhte Fördermittel vorgesehen. Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen erhalten ebenfalls höhere Förderbeträge. Jeder Verein erhält zudem eine jährliche Organisationspauschale von 6.500 Euro bis 7.500 Euro. Vereinen mit mehreren Fahrzeugen wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufstockung der Organisationskostenpauschale gewährt. Seit 2023 besteht zudem für Bürgerbusverkehre die Möglichkeit, Fördermittel bis zu 10.000 € für Initialkosten zur Einführung von bedarfsgesteuerten Verkehren (On Demand) zu erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen steht in enger Zusammenarbeit mit dem Dachverband Pro Bürgerbus NRW e.V., der die Bürgerbusvereine in Nordrhein-Westfalen berät und betreut.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Förderung von Organisationsausgaben: Gemeinden und Gemeindeverbände, öffentliche und private Verkehrsunternehmen zur unmittelbaren Weiterleitung an die Bürgerbusvereine
- Förderung von Fahrzeugen: Gemeinden und Gemeindeverbände, öffentliche und private Verkehrsunternehmen zum Einsatz im Bürgerbusbetrieb
- On Demand–Förderung: Gemeinden und Gemeindeverbände, öffentliche und private Verkehrsunternehmen und Bürgerbusvereine
Fördervoraussetzungen
- Die Fördervoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften zum § 14 ÖPNVG Nordrhein-Westfalen geregelt.
- Für die On Demand-Förderung gilt zusätzlich der Erlass zur Förderung von bedarfsgesteuerten Bürgerbusverkehren, „On Demand“ vom 18.01.2023.
- Der Dachverband Pro Bürgerbus NRW e. V. berät neben anderen Themen zur Bürgerbusförderung auch zu den Fördervoraussetzungen.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontaktdaten Bezirksregierungen - BürgerbusförderungFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
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