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Brückenprojekte

Brückenprojekte schaffen den Einstieg in die Kinderbetreuung – für Kinder aus Familien mit Fluchtgeschichte oder vergleichbaren Lebenslagen. Sie bieten niederschwellige Betreuungsangebote bis zum Schuleintritt und helfen, den Weg zur regulären Tagesbetreuung zu öffnen.
Antragsfrist:
19.12.2024 31.12.2025
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Kinder und Jugend
Zuschuss/Zuweisung

Betreuungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und vergleichbaren Lebenslagen (sog. „Brückenprojekte“) werden seit 2015 vom Land NRW gefördert und eröffnen den Kindern den Weg in die Kindertagesbetreuung. Sie bieten vor dem Schuleintritt erste Erfahrungen mit gemeinsamer Betreuung, Spiel und Lernen – einfach, nah und unterstützend für Kinder und Familien.

Diese Angebote ergänzen bestehende Bildungsprogramme und passen sich den Lebensrealitäten vor Ort an – mit Blick auf die Bedürfnisse der Kinder und ihrer Familien. Sie werden von unterschiedlichen Trägern umgesetzt und sind bewusst flexibel gestaltet: Brückenprojekte ersetzen jedoch nicht die reguläre Kindertagesbetreuung und begründen auch keinen gesetzlichen Anspruch.

Die Brückenprojekte leisten so einen wichtigen Beitrag, Kindern und Familien Teilhabe und Verlässlichkeit zu bieten – und gleichzeitig Brücken in ein reguläres Betreuungsangebot zu bauen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Die Jugendämter in NRW. Eine Weiterleitung der Fördermittel an anerkannte Trägerinnen und Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe ist möglich. 
Gegenüber den Landesjugendämtern als Bewilligungsbehörden sind ausschließlich die Jugendämter antragsberechtigt. 
Sofern anerkannte Trägerinnen und Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe Brückenprojekte durchführen möchten, ist stets der Kontakt 
zum örtlichen Jugendamt zu suchen und ein entsprechendes Verfahren abzustimmen. 
Die Jugendämter können mehrere Brückenprojekte verschiedener Trägerinnen und Träger gebündelt in einem Antrag bei den Bewilligungsbehörden einreichen.
Die Förderung richtet sich an Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und vergleichbaren Lebenslagen bis maximal zum Schuleintritt.

Fördervoraussetzungen

  • Begrenzte Angebotsdauer: Die niedrigschwelligen Betreuungsangebote im Rahmen eines Betreuungspakets sind als temporäres Übergangssystem zur Heranführung an das Regelsystem der Kindertagesbetreuung und nicht als Betreuungsangebot auf Dauer auszugestalten. Der Übergang der betreuten Kinder in das Regelsystem der Kindertagesbetreuung ist entsprechend zeitnah sicherzustellen.
  • Begrenzter, zeitlicher Umfang: Der zeitliche Umfang der niedrigschwelligen Betreuungsangebote soll dabei nicht weniger als zehn Stunden pro Woche und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche betragen.
  • Fester Standort: Die Betreuungsangebote erfolgen in stationären Räumlichkeiten.
  • Personalstandards: Das im Bereich der Betreuungsangebote eingesetzte Personal soll über eine grundsätzliche pädagogische Qualifikation verfügen.
  • Einzureichende Unterlagen: Mit dem Förderantrag ist pro Betreuungsangebot ein Projektkonzept (Mindestinhalte siehe Ziffer 4.4 der Förderrichtlinie) einzureichen.
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Grundsätzlich kann die Maßnahme erst nach der Genehmigung der Förderung durch die Landesjugendämter begonnen werden („Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns“). Ausnahmen von diesem Verbot gelten nur für fortgesetzte Maßnahmen, sofern diese ohne inhaltliche Anpassungen fortgesetzt werden

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und vergleichbaren Lebenslagen (Förderrichtlinie Brückenprojekte)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Anerkannte Trägerinnen und Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads