Direkt zum Inhalt

Blaue Infrastruktur im Rheinischen Revier

Den Strukturwandel nach dem Braunkohleausstieg 2030 ökologisch gestalten – das ist das Ziel der Fördermaßnahme „Blaue Infrastruktur (JTF)“. Die Förderung betrifft Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung und Abwasserbehandlung.
Antragsfrist:
14.11.2023 31.12.2029
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Klimaschutz
Umwelt- und Naturschutz
Infrastruktur
Strukturwandel und -entwicklung
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Bundesregierung und der Braunkohlekonzern RWE haben vereinbart, den Braunkohleausstieg um acht Jahre auf 2030 vorzuziehen. Damit steht dem Rheinischen Revier – StädteRegionAachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss – ein umfassender Strukturwandel bevor. Von diesem Strukturwandel ist auch die Wasserwirtschaft betroffen. Dazu zählen unter anderem unter dem Begriff „Blaue Infrastruktur“ zusammengefasste Themen wie eine angepasste Abwasserbehandlung und die Gewässerrenaturierung. Ziel der Förderung von Gewässerrenaturierung ist es, die Fließgewässer wie Erft, Rur, Schwalm und Niers und ihre Auen wieder in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Gleichzeitig sollen die Einleitungen durch die Abwasserbehandlungsanlagen an die zukünftigen Abflussmengen in den Gewässern angepasst werden. Die Renaturierung dient als Voraussetzung für weitere Strukturwandelprozesse.

Das Land NRW und die EU stellen dafür aus dem Just Transition Fund (JTF) rund 65 Millionen Euro Fördermittel für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

- Maßnahmen an Oberflächengewässern: Gefördert werden Maßnahmen, die der ökologischen Gewässerentwicklung dienen. Dazu zählt unter anderem der Umbau von Fließgewässern nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die Flächenbereitstellung wird ebenso unterstützt.
- Abwassertechnische Maßnahmen: Neben Maßnahmen, die Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen verringern, werden der Bau von Retentionsbodenfilteranlagen, die Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie die weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser gefördert.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • ​Sondergesetzliche Wasserverbände
  • Abwasserbeseitigungspflichtige
  • Kommunen

Fördervoraussetzungen

  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik
  • Vorgaben der „Blauen Richtlinie“
  • Vorgaben des „Handbuch Querbauwerke“
  • ein nicht beanstandetes und gültiges Abwasserbeseitigungskonzept

Rechtliche Grundlage

Förderrichtlinie

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land, EU Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Land
Weiterführende Links und Downloads