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BbK NRW - Beratungsförderung zur betriebliche Klimaanpassung

Mit der neuen Förderung zur betrieblichen Klimaanpassung unterstützt Nordrhein-Westfalen ab dem 1. November 2025 kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden kommunale Beratungsangebote, die Betrieben helfen, Klimarisiken zu erkennen und passende Strategien zur Vorsorge und Finanzierung zu entwickeln.
Antragsfrist:
01.11.2025 31.12.2029
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Private Unternehmen
Klimaschutz
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Beratungsprojekte, in denen Kommunen gemeinsam mit Betrieben vor Ort Strategien zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels entwickeln.

Mit Unterstützung von Beraterinnen und Beratern sollen dabei konkrete Klimarisiken erkannt und passende Maßnahmen erarbeitet werden –zugeschnitten auf die jeweilige Situation am Unternehmensstandort. Ziel ist es, Betriebe fit für Hitze, Starkregen und andere Klimafolgen zu machen und sie frühzeitig auf mögliche Risiken vorzubereiten.

Die Förderung richtet sich an Gemeinden und Gemeindeverbände, die solche Beratungsangebote für Unternehmen in ihrem Gebiet organisieren.


Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Fördervoraussetzungen

  • Zu den Fördervoraussetzungen geht es hier entlang: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/20874_10-25_BbK_FAQs.pdf?contentType=application/pdf&pfad=/8/4/12084/
  • Das Beratungsprojekt muss den Standards des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen entsprechen und einen anerkannten Beratungsprozess verwenden.
  • Die Beratung darf nur von Personen durchgeführt werden, die dafür qualifiziert und vom Land anerkannt sind.
  • Jedes Projekt muss eine Auftakt- und Abschlussveranstaltung, mindestens drei Workshops sowie Vor-Ort-Besuche und individuelle Maßnahmenpläne für die teilnehmenden Betriebe enthalten.
  • Die Förderung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Kommunen müssen in der Regel einen Eigenanteil von mindestens 10 % leisten.
  • Der kommunale Eigenanteil kann teilweise über Unternehmensbeiträge oder zweckgebundene Spenden dargestellt werden.
  • Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die förderfähigen Ausgaben mindestens 5.000 Euro betragen.
  • Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Beratungsprojekten zur betrieblichen Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen

Jetzt lesen

Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

< E-Mail

Fördergeber

Fördermittelgeber Land
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Ziel ist es, die individuellen Klimarisiken eines Betriebs zu erkennen und konkrete Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln – etwa zum Schutz vor Hitze, Starkregen oder Lieferkettenausfällen. Außerdem erhalten die Unternehmen Hinweise zu möglichen Fördermitteln.

Die Beratung muss durch Personen erfolgen, die nach einem Beratungsprozess beraten, der vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannt ist. Eine Übersicht der Prozesse ist auf der Website des Umweltministeriums NRW und der NRW.BANK einsehbar. Aktuelle Listen der verfügbaren Beraterinnen und Berater stellen die zuständigen Geschäftsstellen der Beratungsprozesse zur Verfügung.

Weiterführende Links und Downloads