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Basisförderung Kunstmuseen NRW 2027

Museen bewahren und beforschen kulturelles Erbe, sie erkennen Zusammenhänge und Geschichten hinter den Objekten und Kunstwerken. Darüber hinaus sind Museen Orte der Bildung, Inspiration und Begegnung. Die Basisförderung Kunstmuseen NRW setzt hier an und fördert in den musealen Kernbereichen der Sammlungserweiterung (Ankauf), Sammlungspräsentation (Ausstellung) sowie Sammlungserhaltung (Restaurierung).
Antragsfrist:
01.07.2026 15.09.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Zu den musealen Kernaufgaben gehören das Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln. Die „Basisförderung Kunstmuseen NRW“ berücksichtigt diese Aspekte in ihren drei Schwerpunkten Ausstellungs-, Restaurierungs- und Ankaufsförderung. Mit Hilfe der „Basisförderung Kunstmuseen NRW“ soll die Dichte und Qualität der nordrhein-westfälischen Museumslandschaft gesichert, in ihrer Qualität sowie Profilschärfung auf Basis der eigenen Sammlung befördert und die Museen damit in ihrer Zukunftsfähigkeit unterstützt werden. Ziel ist es auch, dringend notwendige und für den Erhalt von Kunstwerken unerlässliche Restaurierungen zu ermöglichen. Kunstwerke und -objekte, die vom Zerfall bedroht sind, sollen erhalten und somit der Bestand von Sammlungen gesichert werden. Außerdem werden Museen dabei unterstützt, präventive Maßnahmen zum Schutz von Sammlungsgut zu ergreifen.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Für die Ausstellungs-, Restaurierungs- und Ankaufsförderung antragsberechtigt sind alle Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft (unabhängig ihrer Rechtsform). 
Für den Förderschwerpunkt der Ausstellungsförderung sind zusätzlich alle Kunstmuseen antragsberechtigt, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist. 
Für den Förderschwerpunkt Restaurierung sind zusätzlich auch kulturgeschichtliche (Spezial-)Museen antragsberechtigt, wenn der Antrag sich auf ein Kunstwerk bezieht.

Fördervoraussetzungen

  • Anlagen müssen unterschrieben hochgeladen werden

Rechtliche Grundlage

Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und kulturellen Bildung

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen