Basisförderung Kunstmuseen NRW 2027
01.07.2026 – 15.09.2026
Zu den musealen Kernaufgaben gehören das Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln. Die „Basisförderung Kunstmuseen NRW“ berücksichtigt diese Aspekte in ihren drei Schwerpunkten Ausstellungs-, Restaurierungs- und Ankaufsförderung. Mit Hilfe der „Basisförderung Kunstmuseen NRW“ soll die Dichte und Qualität der nordrhein-westfälischen Museumslandschaft gesichert, in ihrer Qualität sowie Profilschärfung auf Basis der eigenen Sammlung befördert und die Museen damit in ihrer Zukunftsfähigkeit unterstützt werden. Ziel ist es auch, dringend notwendige und für den Erhalt von Kunstwerken unerlässliche Restaurierungen zu ermöglichen. Kunstwerke und -objekte, die vom Zerfall bedroht sind, sollen erhalten und somit der Bestand von Sammlungen gesichert werden. Außerdem werden Museen dabei unterstützt, präventive Maßnahmen zum Schutz von Sammlungsgut zu ergreifen.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Für die Ausstellungs-, Restaurierungs- und Ankaufsförderung antragsberechtigt sind alle Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen in kommunaler bzw. überwiegend öffentlicher Trägerschaft (unabhängig ihrer Rechtsform).
Für den Förderschwerpunkt der Ausstellungsförderung sind zusätzlich alle Kunstmuseen antragsberechtigt, deren Träger eine als gemeinnützig anerkannte juristische Person ist.
Für den Förderschwerpunkt Restaurierung sind zusätzlich auch kulturgeschichtliche (Spezial-)Museen antragsberechtigt, wenn der Antrag sich auf ein Kunstwerk bezieht.
Fördervoraussetzungen
- Anlagen müssen unterschrieben hochgeladen werden
Rechtliche Grundlage
Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und kulturellen Bildung
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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