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Antrag öffentliche Infrastruktur, Kommunen, Verbünde und Vereine nach Nummer 6 der Förderrichtlinie Wiederaufbau 2021

Aufbauhilfen für Kommunen und Vereine
Antragsfrist:
13.10.2021 30.06.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Vereine
Bau
Wohnen
Zuschuss/Zuweisung

Durch die Hochwasserkatastrophe wurden in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Teile der Infrastruktur beschädigt oder zerstört. Darunter auch Gebäude und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie der öffentliche Personennahverkehr. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Wiederaufbaufonds betroffene Kommunen beim Wiederaufbau und bei der Schadensbeseitigung.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Behörden
  2. Vereine ​

Fördervoraussetzungen

  • Die Schäden und Einkommenseinbußen, die der einzelnen Leistungsempfängerin oder dem einzelnen Leistungsempfänger entstanden sind, müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen.
  • Berücksichtigungsfähige Schadenshöhe
  • Schadensbegutachtung

Rechtliche Grundlage

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Bund, Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierungen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Wiederaufbaufonds betroffene Kommunen und Träger von Einrichtungen der Daseinsvorsorge bei der Schadensbeseitigung und beim Wiederaufbau. Antragsberechtigt sind auch Sport-und Freizeitvereine, kirchliche Einrichtungen, Krankenhäuser und Zweckverbände.

Beantragt werden können Billigkeitsleistungen zur Schadensbeseitigung an:

städtebaulicher Infrastruktur wie historischen Innenstädten, Denkmälern, Plätzen, Brücken oder Parks,
sozialer Infrastruktur wie Anlagen zur Kinderbetreuung, Schulen oder Krankenhäusern,
verkehrlicher Infrastruktur einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen und des Rad- und Fußverkehrs,
wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen oder Deponien,
Kultureinrichtungen in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft wie Museen, Theatern, Bibliotheken oder soziokulturellen Zentren,
öffentlichen Archiven, universitären Sammlungen etc. (Hinweis: Die Wiederherstellung von privatem Archivgut wird über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen abgewickelt; Einzelheiten finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/programm-hochwasser-2021)

Für Schäden am Vereinsinventar wird in der Regel eine Billigkeitsleistung in Form einer Pauschale in Höhe von bis zu 15.000 Euro gewährt. In zwingenden Fällen können auch dringend erforderliche temporäre Maßnahmen über die Förderung unterstützt werden.

Anträge zum privaten Wiederaufbau und für den Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur können bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.

Informationen zu den ebenfalls geänderten Antragsfristen für die Aufbauhilfen für Unternehmen und für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur finden Sie bei den zuständigen Ministerien bzw. der NRW.BANK.

Ein Änderungsantrag zu einem Wiederaufbauplan kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Ein Änderungsantrag allein aufgrund von Kostensteigerungen soll jedoch erst dann erfolgen, wenn 80 Prozent des bewilligten Wiederaufbaubudgets bereits ausgezahlt oder gebunden sind.

Nach Einreichung und Prüfung der Antragsunterlagen.

Für die Beantragung im Förderportal ist ein Wiederaufbauplan zu erstellen, der die Wiederaufbauprojekte auflistet. Das Muster wird im Förderportal bereitgestellt. Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen, die den entstandenen Schaden und die geplanten Wiederaufbaumaßnahmen plausibel beschreiben.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages.

Eine individuelle Beratung erfolgt über die zuständige Bewilligungsbehörde:

Regierungsbezirk Köln: wiederaufbau-kommunen@brk.nrw.de

Regierungsbezirk Düsseldorf: wiederaufbau-kommunen@brd.de

Regierungsbezirk Arnsberg: wiederaufbau-kommunen@bra.nrw.de

30 Prozent des bewilligten Budgets für eine Maßnahme werden unmittelbar nach der Einreichung des dazugehörigen Projektdatenblattes ausgezahlt (bzw. unmittelbar nach Bescheiderteilung, sofern nur eine Maßnahme bewilligt wurde).

Die weiteren Mittel können danach bedarfsgerecht online abgerufen werden.

Weiterführende Links und Downloads