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Allgemeine Literaturförderung

Gefördert werden landesweit bedeutsame literarische Veranstaltungen und Projekte sowie Maßnahmen zur Lese- und Schreibförderung und in Einzelfällen der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte.
Das Projekt muss im Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Literaturlandschaft zugutekommen.
Antragsfrist:
16.10.2026 – 30.11.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Hochschulen und Universitäten
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Stiftungen
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Mit der Programmlinie "Allgemeine Literaturförderung" unterstützt das Land Nordrhein‑Westfalen Projekte, die das literarische Leben im Land stärken und weiterentwickeln. Ziel ist es, Literatur in ihrer Vielfalt sichtbar zu machen und den Zugang zu Literatur für alle zu fördern, um Nordrhein-Westfalen als Literaturland weiter zu profilieren. 

Gefördert werden landesweit bedeutsame literarische Veranstaltungen und Projekte sowie Maßnahmen zur Lese- und Schreibförderung und in Einzelfällen der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte.
Das Projekt muss im Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Literaturlandschaft zugutekommen. 

Die Förderung erfolgt durch Projektzuschüsse gem. §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen. 

Antragsfrist ist jeweils der 30.11. des Vorjahres. 

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Literaturbüros und Literaturhäuser,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Sonstige öffentliche Träger,
  • Vereine und Organisationen,
  • Private Träger.

Fördervoraussetzungen

  • Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:
  • - Die Antragstellenden müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
  • - Das Projekt muss im Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Literaturlandschaft zugutekommen.
  • - Gefördert werden landesweit bedeutsame literarische Veranstaltungen und Projekte sowie Maßnahmen zur Lese- und Schreibförderung und in Einzelfällen der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte.
  • - Gefördert werden grundsätzlich Projekte mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten. Überjährige Projekte müssen besonders begründet werden.

Rechtliche Grundlage

Fördergrundsätze Allgemeine Literaturförderung

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Links und Downloads