Allgemeine Literaturförderung
16.10.2026 – 30.11.2026
Mit der Programmlinie "Allgemeine Literaturförderung" unterstützt das Land Nordrhein‑Westfalen Projekte, die das literarische Leben im Land stärken und weiterentwickeln. Ziel ist es, Literatur in ihrer Vielfalt sichtbar zu machen und den Zugang zu Literatur für alle zu fördern, um Nordrhein-Westfalen als Literaturland weiter zu profilieren.
Gefördert werden landesweit bedeutsame literarische Veranstaltungen und Projekte sowie Maßnahmen zur Lese- und Schreibförderung und in Einzelfällen der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte.
Das Projekt muss im Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Literaturlandschaft zugutekommen.
Die Förderung erfolgt durch Projektzuschüsse gem. §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen.
Antragsfrist ist jeweils der 30.11. des Vorjahres.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Literaturbüros und Literaturhäuser,
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Sonstige öffentliche Träger,
- Vereine und Organisationen,
- Private Träger.
Fördervoraussetzungen
- Es gelten unter anderem folgende Fördervoraussetzungen:
- - Die Antragstellenden müssen ihren Sitz bzw. Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
- - Das Projekt muss im Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Literaturlandschaft zugutekommen.
- - Gefördert werden landesweit bedeutsame literarische Veranstaltungen und Projekte sowie Maßnahmen zur Lese- und Schreibförderung und in Einzelfällen der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte.
- - Gefördert werden grundsätzlich Projekte mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten. Überjährige Projekte müssen besonders begründet werden.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenPDF, 161.37 KB