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Allgemeine Literaturförderung

Die Allgemeine Literaturförderung unterstützt landesweit bedeutsame literarische Projekte, Maßnahmen zur Leseförderung und in Einzelfällen den Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte.
Antragsfrist:
01.09.2025 30.11.2025
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Hochschulen und Universitäten
Schulen und Bildungseinrichtungen
Bürgerinitiativen
Verbände
Vereine
Künstlerinnen und Künstler
Stiftungen
Kunst und Kultur
Zuschuss/Zuweisung

Im Rahmen der Allgemeinen Literaturförderung unterstützt das Land unter anderem literarische Veranstaltungen in ganz Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, die Weiterentwicklung des literarischen Lebens zu fördern und Nordrhein-Westfalen als Literaturland weiter zu profilieren. 

Gefördert werden landesweit bedeutsame literarische Projekte, Maßnahmen zur Leseförderung und in Einzelfällen der Ankauf wertvoller literarischer Sammelobjekte. 

Die Förderung erfolgt durch Projektzuschüsse gem. §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen. 

Antragsfrist ist jeweils der 30.11. des Vorjahres. 

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  • Literaturbüros und Literaturhäuser,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Sonstige öffentliche Träger,
  • Vereine und Organisationen,
  • Private Träger.

Fördervoraussetzungen

  • Alle für die Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Dokumente sind im Uploadbereich von kultur.web als Anlagen hochzuladen. Das Antragsformular sowie die Anlage Ergänzende Erklärungen sind vor dem Upload zu unterzeichnen.

Rechtliche Grundlage

Kulturförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von
  • Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW)
  • Bezirksregierungen