Aktionsprogramm "Hilfen in Wohnungsnotfällen"
18.07.2025 – 31.01.2026
Zentrale Ziele des Aktionsprogramms „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ sind die Stärkung und Förderung von Maßnahmen zur konsequenten Prävention von Wohnungslosigkeit, der Reduzierung bestehender Wohnungslosigkeit sowie zum Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen. Das Programm fördert beispielgebende und innovative Modellprojekte sowie Beratungsprojekte.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Kommunen,
- Träger der freien Wohlfahrtspflege,
- private Träger die in den Wohnungsnotfallhilfen tätig sind.
Fördervoraussetzungen
- Antragstellung bis zum 31. Januar und bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres
- Es muss dargelegt werden, auf welche Weise die Projekte ihre Ziele bei der im Fokus stehenden Zielgruppe erreichen sollen.
- Die Projekte erforschen Entwicklungen und aktuelle Bedarfe der Wohnungsnotfallhilfe und erproben innovative, experimentelle oder modellgebende Ansätze.
- Der Ergebnistransfer ist im Rahmen des Programms von besonderer Bedeutung. Konzepte, Erfahrungen, Lösungsansätze und Ergebnisse der Projekte sollen auf andere Regionen übertragbar und für andere Träger nutzbar gemacht werden. Die Träger führen eine Projektevaluation durch ein fachlich ausgewiesenes Institut durch. Die Kosten einer externen Evaluation sind im Förderantrag zu berücksichtigen. Für alle mehrjährigen Modellprojekte sind von den Projektträgern auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse ein Zwischenbericht sowie ein publikationsfähiger Abschlussbericht zu erstellen. Der Abschlussbericht dient dem Transfer der Projekterfahrungen. Instrumente zur Projektumsetzung sind unter anderem Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung.
- Die Laufzeit der Modellprojekte ist auf maximal drei Jahre befristet. Beratungsprojekte werden auf 12 Monate befristet.
- Eine Verstetigung der Projekte ist im Projektantrag zu beschreiben.
- Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.000 Euro für nichtkommunale Träger beträgt und 12.500 Euro für kommunale Träger.
- Kommunen haben einen Eigenanteil von 20 % zu erbringen. Nicht kommunale Träger haben einen Eigenanteil von 10 % zu erbringen.
- Es ist eine Projektskizze einzureichen (Muster in den FAQ).
Rechtliche Grundlage
Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“. Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)Den Antrag können Sie auf dieser Internetseite (https://www.mags.nrw/hilfe-bei-wohnungslosigkeit) finden und unter dem Reiter "Informationen zum Antragswesen für Träger" herunterladen.
Der Antrag muss bis zum 31. Januar oder 31. Juli eines jeden Jahres eingereicht werden.
Ja, Beratungsprojekte werden auf zwölf Monate befristet und Modellprojekte auf drei Jahre.
Ja, nichtkommunale Träger müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent erbringen und kommunale Träger einen Eigenanteil von 20 Prozent.
1. Konkrete Angaben zur Zielsetzung des Projekts
2. Notwendigkeit des Projekts
3. Nutzen des Projekts für die Zielgruppe
4. Struktur der Zielgruppe
5. Art und Grad der Vernetzung
6. Partizipation von Betroffenen bei Projektplanung und -durchführung
7. Angaben zur zeitlichen Abfolge der Projektschritte/ -teilziele (unter anderem Formulierung von Meilensteinen)
8. Nutzung von Erfahrungen aus anderen Projekten
9. Fachliche Begründung der Vorgehensweise
10. Angemessenheit der finanziellen und personellen Ressourcen
11. Adäquate Projektorganisation
12. Transfer der Projektergebnisse
13. Evaluation
14. Nachhaltigkeit
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an endlicheinzuhause@mags.nrw.de.
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