5-StandorteProgramm
01.01.2026 – 31.12.2026
Mit dem 5-StandorteProgramm unterstützen Land und Bund ehemalige Steinkohlekraftwerksstandorte in Nordrhein-Westfalen auf ihrem Weg zu zukunftsfähigen und innovativen Regionen. Hierfür stehen rund 662 Millionen Euro aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen bereit. Es profitieren Antragstellende aus den Städten Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und dem Kreis Unna.
Gefördert werden können Investitionen, die Innovationskraft, Klimaschutz und Nachhaltigkeit stärken und gut bezahlte Arbeitsplätze und neue Wertschöpfung schaffen.
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere:
- der Erwerb, die Erschließung und die Revitalisierung von Wirtschaftsflächen,
- der Bau von Technologie-, Gründer- und Gewerbezentren,
- die Errichtung von Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie
- Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Zuwendungsempfangende können für ihr Projekt einen Zuschuss von bis zu 95 Prozent von Bund und Land erhalten.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
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Die fünf Standorte (Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und der Kreis Unna,
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Gesellschaften und Einrichtungen, die sich in der Hand des Landes Nordrhein-Westfalen und/oder einem der fünf Standorte befinden,
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Forschungseinrichtungen,
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sonstige juristische Personen, wenn sie mit dem Projekt eine öffentliche Aufgabe erfüllen.
Fördervoraussetzungen
- Das Projekt wird in einem der fünf Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und Kreis Unna umgesetzt.
- Das Vorhaben lässt sich einem Handlungsfeld des Regionalen Handlungskonzept des 5-StandorteProgramms zuordnen (Nachhaltige und zielgerichtete Flächenentwicklung, Weiterentwicklung des Innovationssystems, Energie und Klimaschutz – integriert in die Wirtschaft, Wertschöpfungskette Bildung oder Intermodale und neue Mobilität).
- Es liegt eine Förderempfehlung durch das Auswahl- und Qualifizierungsgremium des 5-StandorteProgramms, dem Strukturstärkungsrat, vor.
- Es wird ein Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung sowie zur Nachhaltigkeit geleistet.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW)Das Projektbüro der Business Metropole Ruhr in Essen und die Projektbüros an den jeweiligen Standorten stehen allen Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nein, die Einreichung von Projektskizzen ist jederzeit möglich.
Der Strukturstärkungsrat unterstützt bei der Qualifizierung von Projektskizzen. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der fünf Standorte Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne und dem Kreis Unna, der beteiligten Ressorts der Landesregierung, der drei zuständigen Bezirksregierungen (Arnsberg, Düsseldorf und Münster) und weiterer Stakeholder wie den Wirtschaftskammern (Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster, IHK Nord Westfalen, Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg, IHK zu Dortmund und IHK Mittleres Ruhrgebiet), der Umweltverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, aus Hochschulen und Wissenschaft (Universität Duisburg-Essen, Westfälische Hochschule und Hochschule Hamm-Lippstadt) sowie der Agentur für Arbeit zusammen.
Es können sämtliche Ausgaben, die mit der Investition im Zusammenhang stehen gefördert werden z. B. die Ausgaben für Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure, Handwerkerleistungen, Roh- und Baustoffe aber auch der Erwerb eines Grundstücks. Projektbezogene Personalausgaben können ebenfalls gefördert werden.
Grundsätzlich dürfen Vorhaben erst mit Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Die Bewilligung erfolgt durch die Dezernate 34 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
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