2026 Einzelförderung Landesförderplan Alter & Pflege
21.01.2026 – 31.12.2026
Einzelförderungen aus dem Bereich der Alten- und Pflegepolitik erfolgen mit Mitteln des Landesförderplans „Alter und Pflege“.
Gefördert werden Projekte, die Teilhabe und Engagement im Alter stärken, Einsamkeit verringern oder wohnortnahe Versorgungsangebote verbessern, etwa durch Treffpunkte im Quartier, neue Beratungsangebote oder bessere Vernetzung von Akteuren des Sozial- und Gesundheitswesens sowie Unterstützungsangeboten.
Ziel ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich aktiv am Leben teilnehmen können.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Träger derAlten- und Pflegepolitik wie:
- Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte),
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege,
- private Anbieter,
- Strukturen und Institutionen im Bereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe,Quartiersentwicklung.
Fördervoraussetzungen
- Das Projekt muss zu den Zielen des Landesförderplans Alter und Pflege passen. Zum Beispiel Teilhabe stärken, Einsamkeit im Alter verringern oder wohnortnahe Unterstützung verbessern.
- Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
- Die Fördermittel dürfen ausschließlich für den im Antrag bewilligten Zweck eingesetzt werden.
- Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Ziel, Zielgruppe, geplanter Umsetzung und Kostenkalkulation ist Teil des Antrags.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise- Land NRW
- Träger der Pflegeversicherungen NRW
Nein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der festgelegten Schwerpunkte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Vor Antragstellung eine Projektskizze (1-3 Seiten mit Ziel, Laufzeit, Meilenstein und Fördersumme) anfertigen und per E-Mail an LFP-AP@mags.nrw.de senden.
De-minimis-Erklärung. Optional bei Bedarf: Anlagen zu Personal, Weiterleitung, Buchführungs- und Zeiterfassungssystem. Diese Anlagen sind im digitalen Antragsformular hinterlegt.
Öffentliche und freigemeinnützige Träger, inkl. Kommunaler Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, private Anbieter im Bereich Pflege, Alter und Demenz.
Von der Antragstellung und Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrags bis zum Zuwendungsbescheid vergehen in der Regel drei bis fünf Monate.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.mags.nrw/landesfoerderplan
Der Antrag kann unter diesem Link gestellt werden: https://www.pflege.web.nrw.de/onlineantrag#login