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2026 Einzelförderung Landesförderplan Alter & Pflege

Das Land Nordrhein‑Westfalen unterstützt Projekte, die älteren Menschen helfen, aktiv zu bleiben, sich weniger allein zu fühlen und gut versorgt zu sein. Die Einzelförderung richtet sich an Initiativen, Kommunen und Träger, die genau hier etwas bewegen wollen.
Antragsfrist:
21.01.2026 31.12.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Soziales
Zuschuss/Zuweisung

Einzelförderungen aus dem Bereich der Alten- und Pflegepolitik erfolgen mit Mitteln des Landesförderplans „Alter und Pflege“.

Gefördert werden Projekte, die Teilhabe und Engagement im Alter stärken, Einsamkeit verringern oder wohnortnahe Versorgungsangebote verbessern, etwa durch Treffpunkte im Quartier, neue Beratungsangebote oder bessere Vernetzung von Akteuren des Sozial- und Gesundheitswesens sowie Unterstützungsangeboten.

Ziel ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich aktiv am Leben teilnehmen können.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Träger derAlten- und Pflegepolitik wie: 

  • Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte),
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege,
  • private Anbieter,
  • Strukturen und Institutionen im Bereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe,Quartiersentwicklung.

Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt muss zu den Zielen des Landesförderplans Alter und Pflege passen. Zum Beispiel Teilhabe stärken, Einsamkeit im Alter verringern oder wohnortnahe Unterstützung verbessern.
  • Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden.
  • Die Fördermittel dürfen ausschließlich für den im Antrag bewilligten Zweck eingesetzt werden.
  • Eine detaillierte Projektbeschreibung mit Ziel, Zielgruppe, geplanter Umsetzung und Kostenkalkulation ist Teil des Antrags.

Rechtliche Grundlage

§ 19 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise
  • Land NRW
  • Träger der Pflegeversicherungen NRW
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Nein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der festgelegten Schwerpunkte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Vor Antragstellung eine Projektskizze (1-3 Seiten mit Ziel, Laufzeit, Meilenstein und Fördersumme) anfertigen und per E-Mail an LFP-AP@mags.nrw.de senden.

De-minimis-Erklärung. Optional bei Bedarf: Anlagen zu Personal, Weiterleitung, Buchführungs- und Zeiterfassungssystem. Diese Anlagen sind im digitalen Antragsformular hinterlegt.

Öffentliche und freigemeinnützige Träger, inkl. Kommunaler Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, private Anbieter im Bereich Pflege, Alter und Demenz.

Von der Antragstellung und Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrags bis zum Zuwendungsbescheid vergehen in der Regel drei bis fünf Monate.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.mags.nrw/landesfoerderplan

Der Antrag kann unter diesem Link gestellt werden: https://www.pflege.web.nrw.de/onlineantrag#login