2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
02.03.2026 – 01.11.2026
Rund 5,3 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unsererGesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich bis zu 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema mit je 1.000 Euro gefördert. Unter dem diesjährigen Förderthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ werden Projekte gefördert, die zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) oder zur Digitalisierung in eurem Engagement beitragen. Eine digitale Antragstellung für die Förderperiode 2026 ist vom 2. März bis zum 1. November 2026 möglich.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen.
Fördervoraussetzungen
- Die Maßnahme muss zum jährlichen Förderschwerpunkt passen – 2026 ist das Thema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“.
- Pro Antragstellerin bzw. Antragsteller ist nur ein Antrag pro Förderjahr zulässig.
- Die Durchführung muss vollständig im Förderjahr erfolgen, spätestens bis zum 31. Dezember 2026.
- Die Maßnahme muss sich durch bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt auszeichnen.
- Es wird ein pauschaler Zuschuss von 1.000 Euro gewährt – eine gesonderte Abrechnung einzelner Ausgaben ist nicht nötig.
- Die Ausgaben müssen tatsächlich anfallen (z. B. Material, Raummiete, Honorare).
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen je Maßnahme 1 000 Euro nicht unterschreiten.
- Es muss sichergestellt sein, dass die Mittel ausschließlich für die genehmigten Ausgaben verwendet werden.
Rechtliche Grundlage
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „2 000 x 1 000 Euro für das Engagement“
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Kontakt zum Förderprogramm für die AntragstellendenFördergeber
Fördermittelgeber LandGefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema “Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co." gefördert.
Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI in eurem Engagement und Ehrenamt voranbringen. wie die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, der Aufbau einer eigenen Webseite für eure Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist für euren Verein bzw. eure Initiative nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für euch zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden ergibt sich aus dem Durchführungsort der Maßnahme oder aus dem Sitz eures Vereins bzw. dem Standort eurer Initiative.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal förderung.NRW. Eine analoge Antragstellung ist nicht möglich.
In dem Antrag müsst ihr eure geplante Maßnahme und den Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema kurz beschreiben und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben erstellen.
Um einen Antrag stellen zu können, ist ein Nutzerkonto notwendig. Für die Einrichtung eines Nutzerkontos gibt es verschiedene Möglichkeiten z.B. mit der BundID bzw. Mein Unternehmenskonto oder auch mit einem einfachen förderung.nrw-Konto.
Die Antragsfrist endet am 1. November 2026. Eine Antragstellung nach dem 1. November 2026 ist nicht möglich. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.
Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten oder Material für den Veranstaltungstag sowie Honorarkosten (z.B. für einen Vortrag oder Workshop). Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen z.B. Büromiete, Ausgaben für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen. (sog. »eh-da-Kosten«).
Ob euer Antrag und die aufgeführten Ausgaben als förderfähig eingestuft werden, entscheidet die für euren Antrag zuständige Bewilligungsbehörde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung.
Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Fördermittel müssen nicht gesondert angefordert werden. Sie werden in einem Betrag mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, jedoch spätestens zwei Monate vor Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu enthält der Zuwendungsbescheid, der bei Bewilligung der Maßnahme ausgestellt wird.
Es sind keine eigenen finanziellen Mittel zur Durchführung des Projekts erforderlich.
Der Durchführungszeitraum der diesjährigen Förderperiode endet am 31. Dezember 2026. Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2026 durchgeführt werden, sind nicht förderfähig.
Eine nachträgliche Förderung bereits durchgeführter Projekte ist nicht möglich. Auch darf mit der Maßnahme nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für das Projekt geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge.
Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist der zuständigen Bewilligungsbehörde bis zum 28. Februar 2027 als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Das Einreichen des Verwendungsnachweises erfolgt, wie die Antragsstellung, über ein Online-Formular im Förderportal förderung.NRW. Das Formular für den Mittelverwendungsnachweis wird erst im Laufe des Jahres 2026 freigeschaltet.
Für die Bearbeitung und Bewilligung der Förderanträge sind die Kreise, kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen sowie die Städteregion Aachen als Bewilligungsbehörden zuständig. Bei konkreten Fragen zu eurer Projektidee oder der Umsetzung der von euch geplanten Maßnahme, wendet euch bitte direkt an die für euer Projekt zuständige Bewilligungsbehörde. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörden richtet sich nach dem Ort, an dem die geplante Maßnahme durchgeführt werden soll.