1.000 x 1.000 - Anerkennung für den Sportverein
01.03.2026 – 31.05.2026
Mit dem Landesprogramm „1.000 x 1.000 – Anerkennung für den Sportverein“ wird das gesellschaftliches Engagement von Sportvereinen wertgeschätzt. Vereinen, die sich mit Projekten im Ganztag oder in Kindergärten oder für Nachhaltigkeit, Inklusion, Gleichstellung oder Integration einsetzen, werden auf Antrag Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.000 Euro gewährt. Eine Antragstellung entsprechend der geltenden Richtlinien ist über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich. Weitergehende Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links".
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Sportvereine aus Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:
- Anerkennung als gemeinnütziger Verein
- Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
- sowie Mitgliedschaft im zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind) (Doppelmitgliedschaft!)
Fördervoraussetzungen
- Die Fördervoraussetzungen können den geltenden Richtlinien entnommen werden.
Rechtliche Grundlage
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „1.000 x 1.000 - Anerkennung für den Sportverein"
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson finden