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Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen

Die Förderung soll einer Grundversorgung durch ambulante Krebsberatung in Nordrhein-Westfalen dienen, um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Erreichbarkeit zu ermöglichen.
Antragsfrist:
01.12.2025 15.12.2025
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Verbände
Vereine
Gesundheit
Zuschuss/Zuweisung

Gefördert werden ambulante Krebsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verbesserung des regionalen Beratungsangebotes für Menschen mit Krebserkrankungen und ihre Angehörige.
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Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Träger von ambulanten Krebsberatungsstellen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.​​

Fördervoraussetzungen

  • Träger und Krebsberatungsstellen haben Ihren Sitz in NRW.

Rechtliche Grundlage

Fördergrundsätze des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für die Mitfinanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen gem. § 65e SGB V in Nordrhein-Westfalen

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

E-Mail-Adressen der zuständigen Bewilligungsbehörden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)
Weiterführende Links und Downloads