Förderung von ambulanten Krebsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen
Antragsfrist:
01.12.2025 – 15.12.2025
01.12.2025 – 15.12.2025
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Verbände
Vereine
Gesundheit
Zuschuss/Zuweisung
Gefördert werden ambulante Krebsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen zur Verbesserung des regionalen Beratungsangebotes für Menschen mit Krebserkrankungen und ihre Angehörige.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Träger von ambulanten Krebsberatungsstellen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Fördervoraussetzungen
- Träger und Krebsberatungsstellen haben Ihren Sitz in NRW.
Rechtliche Grundlage
Fördergrundsätze des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen für die Mitfinanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen gem. § 65e SGB V in Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
E-Mail-Adressen der zuständigen BewilligungsbehördenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)Weiterführende Links und Downloads
GKV-Spitzenverband - Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/amb_krebsberatung/foerderung_kbs.jsp
Qualitätsverbund Krebsberatung NRW
https://www.krebsgesellschaftnrw.de/netzwerk-onkologie/qualitaetsverbund-krebsberatung/